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Beitragsordnung in der Fassung vom 15.06.2024

§ 1 Zweck

Die DLRG Montabaur e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich hauptsächlich durch Beiträge ihrer Mitglieder. Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

§ 2 Leistungspflicht

Die Mitglieder haben Jahresbeiträge zu leisten, deren Höhe von der Jahreshauptversammlung festgelegt wird. Die festgesetzten Beiträge treten zum nächstmöglichen Termin in Kraft. Die Jahreshauptversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.

§ 3 Minderjährige Mitglieder

Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter für die Mitgliedsbeiträge des Mitglieds.

§ 4 Aufnahmegebühren

Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für

Passive Kinder und Jugendliche40,00 Euro
Passive Erwachsene60,00 Euro
Aktive Kinder und Jugendliche80,00 Euro
Aktive Erwachsene100,00 Euro
Familien160,00 Euro
Behörden, Firmen und Vereine160,00 Euro

 

(2) Mitglieder sind als aktiv einzustufen, wenn diese in dem betreffenden Mitgliedsjahr angemeldet am Übungsabend teilnehmen.

(3) Der Familienbeitrag kann in Anspruch genommen werden, wenn zwei Sorgeberechtigte mit mindestens einem minderjährigen Kind oder eine alleinsorgeberechtigte Person mit mindestens zwei minderjährigen Kindern Mitglied sind. Familienmitglieder scheiden mit Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich aus dem Familienbeitrag aus. Die Mitgliedschaft wird als Einzelmitgliedschaft weitergeführt.

(4) Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes von der Erhebung des Erwachsenenbeitrags abweichen und den Beitrag auf Jugendbeitrag zurückstufen, wenn der prüfbare Nachweis erbracht wird, dass das Mitglied noch Schüler, Student, Auszubildender ist oder ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ähnliches absolviert. Dieser Nachweis ist jährlich unaufgefordert bis zum 31.07. neu zu erbringen.

(5) Für Ausbilder und Helfer in den Schwimmkursen sowie Einsatzkräfte kann der Vorstand der DLRG Montabaur e.V. abweichende Beiträge beschließen, die aber mindestens auf der Höhe der Beiträge für passive Mitglieder liegen müssen.

(6) Auf schriftlichen Antrag eines einzelnen Mitgliedes kann der Vorstand eine zeitlich begrenzte Beitragsermäßigung oder eine Beitragsbefreiung gewähren. Um eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, ist das Mitglied verpflichtet, dem Vorstand über seine wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu geben.

(7) Ehrenmitglieder der DLRG Montabaur e.V. sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 6 Fälligkeit

(1) Der Beitrag ist am 01.01. eines Jahres für das lfd. Geschäftsjahr fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug in der Regel zum 01.10. des laufenden Jahres. Bankgebühren, die durch fehlende Deckung oder falsche und/oder unvollständige Angaben des Zahlungspflichtigen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

(2) Mitglieder, die in begründeten Ausnahmefällen nicht am SEPA-Lastschrifteinzug teilnehmen können, müssen ihren Beitrag bis zum 01.10. des Geschäftsjahres überwiesen haben.

§ 7 Versäumnis

(1) Säumige Mitglieder werden zuerst erinnert und dann mindestens einmal gemahnt. Die Gebühr für jede Mahnung beträgt fünf Euro. Nach erfolgloser Mahnung kann ein gerichtliches Beitreibungsverfahren oder ein Inkassoverfahren eingeleitet werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Betroffenen.

(2) Bis zur Begleichung der Rückstände können Mitglieder durch den Vorstand für die Teilnahme an allen Aktivitäten des Vereins gesperrt werden.

§ 8 Ausübung der Mitgliedsrechte

Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass die Beitragszahlung für das laufende oder mindestens für das vorausgegangene Geschäftsjahr nachgewiesen wird.

§ 9 Mitgliedsausweis

Bei Eintritt erhält jedes Mitglied einen Mitgliedsausweis. Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen und eine Bearbeitungs- und Neuausstellungsentschädigung von 5,00 Euro ist zu entrichten.

§ 10 Kursgebühren

Die Kursgebühr ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Es gelten die Teilnahmebedingungen.

§ 11 Austritt

Ein Austritt aus der DLRG Montabaur e.V. ist zum Ende eines Jahres möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein.

Bankverbindung

Bank: Westerwald Bank eG
IBAN: DE03 5739 1800 0000 0486 07
BIC: GENODE51WW1

Inkrafttreten

Die aktuelle Beitragsordnung der DLRG Ortsgruppe Montabaur e.V. tritt zum 01.01.2025 mit Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung vom 15.06.2024 in Kraft.

Beitragsordnung in der Fassung vom 15.06.2024

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